Gleichstellungspolitik

Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleichwertig zu behandelnden Bevölkerungsgruppen (wie Frau und Mann), unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte.

Schuld trägt immer der Täter, nicht das Opfer

Landtagsdebatte um sexualisierte Gewalt Mehr auf Prävention setzen, das forderte Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der heutigen Landtagssitzung.  Insbesondere die Täterprävention nahm Lüddemann in den Blick….

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