Gleichstellungspolitik

Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleichwertig zu behandelnden Bevölkerungsgruppen (wie Frau und Mann), unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte.

Wahlrecht für alle schaffen

Wahlausschluss von Menschen unter Betreuung verfassungswidrig Es ist verfassungswidrig, Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichen Beschluss entschieden….

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Frauenbrunch mit Annalena Baerbock

EINLADUNG  zum  8. Frauenbrunch Aktuell feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht. Kommt in diesem Jahr nun die Bewährungsprobe?! Kommunalwahlen und die Wahlen zum Europa-Parlament werden uns zeigen, welche Bedeutung frauenpolitische Themen auf diesen Bühnen…

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Teilhabe verbessert

Landtag beschließt Erhöhung von Blinden- und Gehörlosengeld Mit dem neuen Blinden- und Gehörlosengesetz wird das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 40 Euro auf 360 Euro und das Gehörlosengeld auf 52 Euro…

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Moderne Verfassung für Sachsen-Anhalt

Änderung der Landesverfassung Im Koalitionsvertrag ist eine Änderung der Landesverfassung vorgesehen. In ihrer Klausur hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Schwerpunkte für die anstehende Diskussion beschlossen. „Die Verfassung des…

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