Urteil Unterhaltskostenvorschuss:
Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts in der Sache Unterhaltskostenvorschuss erklärt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Es ist von der Sache her absolut richtig, dass Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss beziehen können, wenn sie vom anderen Elternteil des Kindes keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Die vorige Beschränkung bis zum 12. Lebensjahr samt der Beschränkung einer maximalen Bezugsdauer von 5 Jahren war sozialpolitisch mehr als fahrlässig. Die nun geltende Regelung verursacht natürlich Mehrkosten. Der Unterhaltsvorschuss ist aber ein zentrales Instrument gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit. Dass Gerichtsurteil hat in den Fragen der finanziellen Verantwortlichkeit zwischen Land und Kommunen dazu für Klarheit gesorgt.“
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