Asyl ist ein Menschenrecht

Der Antrag „Abschiebungen konsequent durchführen – Syrien, Georgien und Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer festlegen“, gestellt von der AfD-Fraktion, wurde in der heutigen Landtagssitzung beraten. „Wir stehen für eine menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik und verteidigen das Menschenrecht auf Asyl. Hier kann es keine starre Obergrenze geben. Diese Frage ist streng zu trennen von der Frage der Einwanderungspolitik.“, sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Cornelia Lüddemann.
„Die geforderte Festlegung von Syrien, Georgien und den Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer stellt ein Sorglos-Paket für all diejenigen dar, deren Ziel die Abschottung Deutschlands ist“, postuliert Lüddemann.  „Die AfD zeigt einmal mehr ihr wahres Gesicht, unreflektiert und fern jeglicher juristischen Realität will sie alle Fremden und Nichtdeutschen aus unserem Land entfernen.“

Lüddemann erklärt das Konstrukt der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten für den falschen Ansatz. „Praktisch bedeutet die Deklaration eines Staates als sicheres Herkunftsland, dass ein Asylantrag von Menschen aus den betreffenden Staaten als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist.“ Es besteht die Gefahr, dass Einzelfallprüfungen damit weitgehend ausfallen. Ein Rechtsschutz der Personen ist nur begrenzt gegeben, da beispielsweise verkürzte Klagefristen gelten.

Die Fraktionsvorsitzende ist empört über die Nennung Syriens in diesem Zusammenhang. „Hier handelt es sich um ein Land im Bürgerkrieg, auch wenn dieser militärisch so gut wie entschieden scheint. Doch Sicherheit ist eben mehr als die Abwesenheit von Krieg. Es mehren sich die Berichte, dass das Regime umfangreiche Listen mit ihnen missliebigen Personen angelegt hat und dass den Rückkehrerinnen und Rückkehrern schlimmste Repressalien bis hin zu Folter und Mord drohen“.

Videomitschnitt aus dem Plenum
Ergebnis: Der Antrag Drs. 7/3255 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

 

Verwandte Artikel