Landtag beschließt Erhöhung von Blinden- und Gehörlosengeld
Mit dem neuen Blinden- und Gehörlosengesetz wird das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 40 Euro auf 360 Euro und das Gehörlosengeld auf 52 Euro erhöht. Damit ist eine langjährige Forderung der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen endlich umgesetzt worden. „Dieses Vorhaben stand lange auf unserer Agenda. Jetzt endlich konnten wir es umsetzen. Damit korrigieren wir die unverantwortliche Kürzung dieser Leistung, die in der vorherige, Legislatur unter der Regierung von CDU und SPD vorgenommen wurde. Das ist das Mindeste, was die Betroffenen verdient haben. Außerdem wird das Blinden- und Gehörlosengeld jährlich dynamisiert. Damit gewährleisten wir eine verlässliche Steigerung der Leistungen in den kommenden Jahren“, sagt Cornelia Lüddemann sozialpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion.
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/3718 wird zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
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