Änderung des ÖPNV-Gesetzes
Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung den Weg geebnet, um den ÖPNV in Sachsen-Anhalt verlässlich und dauerhaft zu fördern. Bisher wurden ÖPNV-Projekte mit Mitteln des Entflechtungsgesetzes finanziert. Dieses läuft allerdings Ende 2019 aus. Mit der Gesetzesänderung soll festgelegt werden, dass das Land die Kofinanzierung von ÖPNV-Projekte, insbesondere von Straßenbahnen, dauerhaft übernimmt. 20 Millionen Euro sind jährlich vorgesehen.
Lüddemann machte deutlich, dass ein guter ÖPNV unabdingbar für die Mobilitätswende ist. „Der Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gehört gestärkt, um die Mobilität für alle zu ermöglichen. Denn ÖPNV eignet sich hervorragend, ihn mit anderen Mobilitätsformen wie dem Fahrrad oder dem Laufen zu kombinieren. Es muss Ziel moderner Verkehrspolitik sein, immer mehr Menschen den Umstieg vom eigenen Auto zum öffentlichen Nahverkehr zu ermöglichen. Gut ausgebaute Infrastruktur ist dafür ein erster wichtiger Schritt, neben verlässlicher Taktung, Barrierefreiheit, Onlineticket und sozialverträglichen Tarifen.“
„Mit dem ÖPNV-Gesetz stellen wir Planungssicherheit her. Die beiden Straßenbahnprojekte in Halle/Saale und Magdeburg können im Rahmen des Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wie vorgesehen abgeschlossen werden“, sagt Cornelia Lüddemann, verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
„Wir gehen sogar ein bisschen über den Koalitionsvertrag hinaus. Indem nicht nur die bisherigen Mittel gebunden werden, sondern auch eine Dynamisierung der Mittel festgeschrieben wird. Das ist allgemeine Richtschnur unseres politischen Handelns.“ Der Betrag wird sich jährlich um 2,5 Prozent erhöhen.
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