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Neues Kita-Gesetz auf den Weg gebracht

 Großer Schritt zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung

 Das neue Kita-Gesetz ist heute in erster Lesung im Landtag behandelt worden. Dies ist der erste Schritt, damit es wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. „Für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt brauchen wir zukunftsfeste Kitas. Diesem Ziel kommen wir mit dem neuen Kita-Gesetz ein gutes Stück näher. Es verbessert den Personalschlüssel durch die Einrechnung von 10 Krankheitstagen. Es entlastet kinderreiche Familien, weil nur noch für ein Kita-Kind Beiträge zu zahlen sind. Es schafft ein transparentes Finanzierungssystem und das Land verpflichtet sich für eine zeitnahe Berücksichtigung der kommenden Tarifentwicklungen“, erläutert Cornelia Lüddemann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt die Kernelemente des neuen Gesetzes.

„Außerordentlich freut mich der Einstieg in die Förderung von Kitas mit besonderen Herausforderungen. Mit 100 zusätzlichen Personalstellen verbessern wir die Arbeitsbedingungen dort, wo es am nötigsten ist. Wir unterstützen damit gezielt die Kinder, die höhere Bedarfe an Zuwendung, Aufmerksamkeit und Begleitung haben. Benachteiligungen durch ein Aufwachsen in Armut können wir so – zumindest ein stückweit – ausgleichen. Ja, so geht Chancengerechtigkeit“, betont Lüddemann.

Lüddemann freut sich auf die weiteren Beratungen: „Ich sehe noch einigen Beratungsbedarf, beispielsweise beim Abwägen zwischen stundengenauer Wahlfreiheit der Eltern und Planungssicherheit der Träger, oder bei der Stellung der Freien Träger und der Ausgestaltung der Elternvertretungen.“

Videomitschnitt der Rede aus dem Plenum:                      Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)                    

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