Zur Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vor erklärt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der Landtagsfraktion:
„Krebsregister bieten die Möglichkeit mehr über Ursachen und Entwicklung von Krebskrankheiten herauszufinden und damit letztlich die Behandlung zu verbessern. Je früher wir die Anpassung des Staatsvertrags an die aktuelle Gesetzeslage vornehmen, desto besser. Ein schneller Beschluss des Landtags zum Staatsvertrag ist daher unser Ziel.“
Das gemeinsame Krebsregister dient der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Interpretation von Daten über das Auftreten und die Häufigkeit von Krebserkrankungen. Es soll Grundlage sein, um noch mehr über Ursachen und Entwicklung von Krebskrankheiten zu erfahren.
Videomitschnitt der Rede aus dem Plenum: Beratung
Beschlussvorschlag als PDF-Datei: d1512lge.pdf (PDF, 53 KByte)
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