Stadtkasse erhält gut 2 Millionen Euro zusätzlich aus Änderung im Finanzausgleichsgesetz
Am Donnertag wird die Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN im Landtag das 3. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes auf den Weg bringen. Dazu erklärt Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende und für die Stadt Dessau-Roßlau zuständige Abgeordnete:
„Als GRÜNE haben wir uns im Wahlkampf für eine Stärkung der Kommunen ausgesprochen und in den Koalitionsgesprächen gekämpft, dass zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird. Ich freue mich, dass die Koalition hier noch in diesem Jahr erste Schritte geht. Für Dessau-Roßlau bedeutet dies nach derzeitigem Stand gut 2 Millionen Euro zusätzlich in die Stadtkasse.“
„Ziel der Koalition bleibt, die kommunale Finanzkraft um insgesamt 80 Millionen Euro zu stärken. Dieses Geld wird vor Ort dringend benötigt, um kommunale Aufgaben erfüllen zu können.“
Mit dem am Donnerstag in erster Lesung zu behandelnden Gesetz erhält die kommunale Familie in Sachsen-Anhalt 44 Millionen zusätzlich. Die Aufstockung erfolgt, weil mit der Änderung des FAG Ländervergleiche entfallen (Benchmark), sowie Beträge für die Tilgung von Krediten (Tilgungskostenpauschale) aufgestockt werden. Darüber hinaus soll über die Anrechnung der Bundesentlastung aufgrund der derzeitigen Gespräche auf Bundesebene im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens befunden werden.
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