Lücken im Strafrecht schließen – sexualisierte Gewalt stärker ahnden

gewaltStatements der frauenpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, im Rahmen der Debatte über sexualisierte Gewalt vor dem Hintergrund der Ereignisse von Köln:

„Wo die Prioritäten liegen, kann man klar am politischen Handeln ablesen. Es brauchte nur 27 Tage, um das Ausländerrecht zu verschärfen. Wie lange die Reform des Sexualstrafrechts schon wartet, lässt sich nicht mehr in Jahren zählen.“

„Politisch geht es doch jetzt vor allem um eines: Die Aufmerksamkeit, die gegenwärtig zum Thema sexualisierte Gewalt vorherrscht, zu nutzen. Um das zu erreichen, wofür Frauengruppen und andere Engagierte schon lange kämpfen. Der § 177 Strafgesetzbuch zur Vergewaltigung muss verschärft werden. „

„Wer die verabscheuungswürdigen Ereignisse von Köln zum Anlass nimmt, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu verdammen: Der macht die Frauen, die in der Silvesternacht zu Opfern wurden, erneut zu Opfern. Er instrumentalisiert eben diese Frauen für seine fremdenfeindliche, xenophobe Politik.“

Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Köln soll der Antrag der Linksfraktion verdeutlichen, dass die Prinzipien des Rechtsstaats und die Einhaltung demokratischer Werte und Normen unverhandelbar sind. Gleichzeitig soll darauf hingewiesen werden, dass sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung nicht allein ein Problem Geflüchteter sei, sondern der gesamten Gesellschaft.

Der Antrag wird abgelehnt und der Alternativantrag der Koalition beschlossen.

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