Reform der Justizvollzugsanstalten:
Zur heutigen ersten Beratung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sören Herbst:
„Bisher ist Justizministerin Dr. Angela Kolb jeden Nachweis schuldig geblieben, dass ein Modell mit drei Justizvollzugsanstalten für das Land wirklich die beste Lösung ist. Ich bezweifele das. Gerade mit Hinblick auf das wichtige Vollzugsziel Resozialisierung stellen kleinere Haftanstalten, wie die Justizvollzugsanstalt Dessau-Roßlau, deutlich bessere Rahmenbedingungen.“
„Eine Variante mit vier Haftanstalten, unter Beibehaltung des Betriebs in Dessau-Roßlau und einem nur halb so großen Neubau in Halle wie derzeit geplant, ist nie geprüft worden. Dies ist für uns aber die Voraussetzung für eine inhaltliche, die Vor- und Nachteile, abwägende Diskussion.“
„Die ist so aber nicht gewollt. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Fraktion DIE LINKE verweigert sich einer solchen Modellrechnung. Damit verhärtet sich unser Eindruck, dass auf Biegen und Brechen das Modell von drei Justizvollzugsanstalten im Land durchgezogen werden soll. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Bediensteten, Gefangenen und aller sonstigen Beteiligten.“
Link zum Videomitschnitt aus dem Plenum
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