Friedhofszwang? Darf eine Urne auch in der eigenen Wohnung ihre letzte Ruhestätte finden? Darf die Asche eines Verstorbenen im eigenen Garten verstreut werden? Solche Fragen standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über 30 Gäste beteiligten sich an der Podiumsdiskussion zwischen der Kreisoberpfarrerin Annegret Friedrich-Berenbruch aus Dessau, Hans-Joachim Möller vom Verband Unabhängiger Bestatter und Razak Minhel, Leiter des Multikulturellen Zentrums in Dessau.
Einig war sich das gesamte Podium bei dem Verbot von Kinderarbeit im Rahmen der Herstellung von Grabsteinen und einer interkulturellen Öffnung des Bestattungswesens. „Hinsichtlich weiterer Öffnungen, beispielsweise des Verstreuens von Asche von Verstorbenen oder der Mitnahme von Urnen in die eigene Häuslichkeit, ging die Meinung auseinander. Hier wird die weitere Diskussion noch sehr spannend werden“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Lüddemann, die Veranstaltung zusammen.
„Es war richtig, das Thema zur Diskussion zu stellen. Gerade in Bezug auf den Friedhofzwang hat meine Fraktion sich bewusst nicht vorschnell positioniert. Kulturelle Entwicklungen können nicht per Gesetzgebung beschlossen werden. Das muss aus der Gesellschaft kommen. Ebenso klar ist aber auch: ein Gesetz darf nicht eine ,Bestattungsleitkultur‘ vorschreiben. Die Abschaffung der Sargpflicht ist daher weiterhin eine klare Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir müssen aber auch weiter darüber diskutieren, ob es Gründe gibt den neun Prozent der Bevölkerung, die ihre Urne im eigenen Garten oder in der Wohnung aufbewahrt wissen wollen, diesen Wunsch weiterhin zu verwehren“, meint Lüddemann.
Eine eindeutige Antwort auf all die Fragen rund um das Thema „Bestattungswesen“ wurde an diesem Abend im Alten Puppentheater nicht gefunden. Zumindest für Möller aber steht fest: „Wir als Verband der unabhängigen Bestatter sprechen uns klar für eine Abschaffung des Friedhofzwangs aus. Das wäre eine Weiterentwicklung der Bestattungskultur und würde vielen guten Beispielen aus anderen Ländern Europas folgen.“
Eine andere Auffassung vertrat Kreisoberpfarrerin Frau Friedrich-Berenbruch: „Friedhöfe sind als öffentliche Orte der Trauer unverzichtbar. Ich kann mir Urnen im Privathaushalt nur schwer vorstellen und an mich ist auch noch nie ein derartiger Wunsch herangetragen worden. Wir müssen vielmehr unsere öffentliche Trauer- und Bestattungskultur pflegen.“
Sebastian Striegel, kirchenpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion verwies auf die ebenfalls kontroverse Diskussion zu diesem Thema auch innerhalb der Fraktion und formulierte einen möglichen Mittelweg: „Erinnerungsorte für Verstorbene müssen würdevoll und für alle zugänglich sein. Eine Lockerung des bisherigen Friedhofszwangs kann ich mir deshalb vorstellen. Wer den Friedhofszwang aber vollständig aufhebt, verdrängt Tod und Sterben noch weiter als bisher aus der öffentlichen Wahrnehmung und privatisiert den Tod. Das sehe ich kritisch.“
Weitestgehend einig war sich das Podium bei der Forderung zur Abschaffung der Sargpflicht. Stellvertretend meinte dazu Minhel: „Es braucht eine Öffnung des Bestattungsrechts, damit Muslime im Zweifelsfall nicht außerhalb Sachen-Anhalts bestattet werden müssen. Neben der Abschaffung der Sargpflicht braucht es dafür aber auch spezielle islamische Bestatter und kulturelle Weiterbildungsangebote etwa für Mitarbeitende an Kliniken, damit muslimische Bräuche bekannt werden.“
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