„Den papiertigernden Verlautbarungen der letzten Jahre setzt die CDU-Fraktion mit der Magdeburger Erklärung für ein Gleichstellungsgesetz eine weitere hinzu. Die beschriebenen Ziele sind schon Teil des knapp drei Jahre alten Koalitionsvertrages, in den knapp drei Jahren ist nichts passiert. Statt weiter Papier zu produzieren, sollte sich die CDU-Fraktion mit der Umsetzung von Forderungen versuchen.“
„Sich am Thüringer Gleichstellungsgesetz zu orientieren, halte ich für falsch. Es birgt einige Rückschritte gegenüber unserem Frauenfördergesetz. So dürfen in Thüringen Frauen und Männer als Gleichstellungsbeauftragte arbeiten. Solange es hier im Wesentlichen um Nachteilsausgleich für Frauen geht, sollten aber weiterhin ausschließlich Frauen die Position der Gleichstellungsbeauftragten besetzen. In diesen Positionen geht es nicht nur um Wissen sondern auch um Einfühlungsvermögen und um Betroffenheit.“
„Nicht nachvollziehbar ist, warum für Frauen und Männer nicht tatsächliche Gleichberechtigung gelten soll. Warum also nicht die Hälfte aller Führungspositionen für Frauen? Ungleichheit auch noch in Gesetzesform zu gießen, ist diskriminierend und gesellschaftspolitisch unangemessen.“
„Wir brauchen jetzt ein Verbandsklagerecht und eine Landesbeauftragte für Frauenpolitik. Wir brauchen jetzt die gleichberechtigte Gremienbesetzung. Wir müssen jetzt die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten stärken und als Vollzeitstelle festschrieben – so sieht moderne Gleichberechtigung aus!“
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