Der Internationale Tag der Kinderrechte wird bereits zum 24. Male begangen. 1989 wurde die UN Kinderrechtskonvention von der UNO Vollversammlung angenommen. Deutschland hatte für die nationale Umsetzung einen Aktionsplan, der allerdings 2010 auslief. Die damalige Bundesregierung hielt es nicht für nötig diesen Prozess aktiv weiterzuverfolgen. Von der vermeintlich neuen Bundesregierung gab es auch noch kein Signal in diese Richtung. Dort ist allerdings Handlungsbedarf geboten wie es heute auch das Deutsche Kinderhilfswerk feststellte und u.a. einen Beauftragten für Kinderrechte auf Bundesebene fordert.
Aber auch wir in Sachsen-Anhalt können und müssen noch einiges zur Umsetzung der Kinderrechte unternehmen. Entsprechend hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Juli 2012 in den Landtag eingebracht. Dieser sieht u.a. vor durch flächendeckende Kinder- und Jugendbeauftragte, Jugendgremien und eine verbindliche Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen in den Kommunen die demokratische Teilhabe junger Menschen substanziell auszubauen und zu verbessern. Kinder und Jugendliche weit früher als Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen ist dabei die grundsätzliche Leitidee. Im Frühjahr 2014 müssen die Regierungskoalitionen Farbe bekennen inwieweit sie junge Menschen in Sachsen-Anhalt ernst nimmt und Ihnen demokratische Teilhabe zutraut. Auch um die aktuell in Rede stehende „Abwanderungskultur“ im Land entgegen zu wirken, wäre dies ein wichtiges Signal der Politik.
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