GRÜNE zu Aufwandsentschädigungen der Landtagsabgeordneten
Die zukünftigen Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
sachsen-anhaltischen Landtag haben sich verständigt, ihre konstituierende
Fraktionssitzung erst nach dem Beginn des Monats April abzuhalten und auch
ihre Mandate erst nach Ablauf des Monats März anzunehmen. Die neun
designierten Parlamentarier umgehen damit eine den Bürgerinnen und Bürgern
nicht vermittelbare Situation, nach der Landtagsabgeordnete auch für
Bruchteile von Monaten, in denen sie ihr Mandat angetreten haben, bereits
ihre volle Aufwandsentschädigung erhalten.
Claudia Dalbert, die von den zukünftigen Fraktionsmitgliedern vorgeschlagene
Fraktionsvorsitzende, kritisierte CDU und SPD, die es in der letzten
Legislaturperiode unterlassen hatten, das Abgeordnetengesetz des Landes zu
reformieren: „Beide Parteien stehen in der Verantwortung für diese unsinnige
rechtliche Regelung.“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine auskömmliche Vergütung von
Politikerinnen und Politikern ein. Wir wollen aber, dass Diäten genauso
behandelt werden, wie die Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die zukünftige Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird im sachsen-anhaltischen
Landtag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorschlagen, die eine
anteilige Auszahlung der Entschädigung bei Mandatsübernahme je nach
Zeitpunkt der Mandatsübernahme vorsehen wird.
„Pauschale Kritik an der Aufwandsentschädigung für Abgeordnete und
MandatsträgerInnen in der Demokratie weisen wir jedoch zurück. Unsere
Demokratie sollte die besten Köpfe anziehen. Und diese müssen auskömmlich
bezahlt werden“, so Dalbert abschließend.
Prof. Dr. Claudia Dalbert
Landesvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachsen-Anhalt
claudia.dalbert@gruene.de
http://www.claudia-dalbert.de
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